Pflichtverteidigung
Kosten der Pflichtverteidigung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist wohl auch, ein Pflichtverteidiger würde aus der Staatskasse bezahlt. Die Staatskasse geht bei einem Pflichtverteidiger lediglich in Vorleistung und holt sich die verauslagten Kosten bei einer Verurteilung vom Angeklagten wieder.
Es ist also ein Irrtum, dass ein vom Gericht für den Beschuldigten bestellte Pflichtverteidiger kostenlos sei.